Unsere Beitragsordnung
Beitragsordnung Mariendorfer SV 06
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 5 u. 7 der Satzung in der Fassung vom 12.7.2004
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das
Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 7.5.2004 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
1. Die Beitragsordnung wird in der Vereinszeitschrift des Mariendorfer SV 06 e.V.
bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
2. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
IV. Regelungen
3. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt bis zur nächsten Neufestsetzung.
4. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
5. Die Mitgliedsbeiträge sind eine Bringschuld und werden halbjährlich im Voraus per Lastschriftverfahren eingezogen bzw. sind im Voraus auf das Beitragskonto des Vereins Berliner Sparkasse
6. Konto 132 000 4250 BLZ 100 500 00 zu überweisen.
7. Wer einen Jahresbeitrag im Voraus einziehen lässt bzw. bezahlt, erhält einen Bonus.
8. Ehrenmitglieder und Schiedsrichter bezahlen keinen Beitrag, über weitere Beitragsbefreiungen bzw. Beitragsermäßigungen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
9. Besondere Umlagen können von der Hauptversammlung beschlossen werden.
10. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
11. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
12. Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit per Einschreiben an die Geschäftsstelle erfolgen. Die Beitragspflicht besteht jedoch bis zum folgenden Quartalsende fort.
13. Für jede schriftliche Mahnung fällig gewordener Beiträge wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe der geschäftsführende Vorstand festgesetzt wird.
DER VORSTAND









