Aktion

Altpapier

Der MSV bietet die Möglichkeit Euer Alt-Papier entgegen zu nehmen, um damit für zusätzlichen Einnahmen zu sorgen.
Mehr dazu hier!


Zusammen mit dem Bildungsspender hat der MSV eine Aktion gestartet, die es ermöglicht bei Einkäufen Spendengelder zu sammeln.
Hier der aktuelle Stand:

Anmeldung



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Allgemeines:


Unterstützung vom Staat für Vereinsmitgliedschaften:

Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragen.
 

Wer hat Anspruch?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.


Zum Bildungspaket gehören:

Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein. 

 

Welchen Umfang hat das Bildungspaket für das einzelne Kind?

Leistungen für bis zu zehn Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport.

 

Wo kann man die Leistungen des Bildungspakets beantragen?

In Berlin soll die Gewährung dieser Leistungen schnell und unbürokratisch erfolgen. Deshalb ist die Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Dort muss einmal ein grundsätzlicher Antrag auf Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ gestellt werden und dort wird der als Nachweis geltende spezielle „berlinpass“ ausgehändigt.
 

Wo finde ich das Formular für die Leistungen?

Sie können das Antragsformular für die Leistungen hier herunterladen oder sie erhalten ihn bei der Behörde, wo Sie die Leistungen beantragen.


Nach Ihrem Eintritt erhalten Sie vom Mariendorfer SV 06 eine Eintrittsbestätigung als Nachweis für das Jobcenter.


 

So wirst Du Mitglied des Mariendorfer SV:


Für Fußballer gilt:

Kinder und Jugendliche:

Wie alt ist Ihr Kind? Die Einteilung erfolgt anhand des Geburtsjahres nach folgender Tabelle (Stand: Juni 2011):

 

Einteilung

Altersklasse

 

Ab 01.07.2011 (Saison 2011/2012)

A

Junioren (U19/U18)

 

93/94

B

Junioren (U17/U16)

 

95/96

C

Junioren (U15/U14)

 

97/98

D

Junioren (U13/U12)

99/00

E

Junioren (U11/U10)

 

01/02

F

Junioren (U 9/U 8)

 

03/04

G

Junioren (U7/Minis)

 

2005/2006/2007

 

Jungen und Mädchen spielen bis zum 12. Lebensjahr noch zusammen. Leider haben wir derzeit keine reine Mädchenmannschaft.
Nehmen Sie Kontakt mit einem Vereinsvertreter auf!

Markus Haack
Mobil: 0151 550 08 047
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


Männer, Senioren, Ü 40, Ü 50 und Ü 60

- Ab 18 Jahren spielt man im Herrenbereich.
Bei den Erwachsenen spielt das Alter ebenfalls eine Rolle, wenn auch sehr viel flexibler.
Dort kann man spielen in der

 

1. Herren ( Trainer Thorsten Cornils: 0178 610 98 91 )

2. Herren ( Trainer Michael Becker: 0176 158 81 00 )

Freizeitmannschaft MSV ( Trainer Martin von Herrmann: 0172 302 76 70) )

Freizeitmannschaft „Living Legends“ ( Max Dayka: 0179 326 66 86 )

 

- Ab 32 Jahren DARF man in die Senioren ( Ü32 ) wechseln:
Senioren ( Trainer Christian Schultz: 0179 225 29 05 )

 

- Ab 40 DARF man Altliga ( Ü40 ) spielen:
Altliga ( Lars Dagott: 0177 743 17 06 - Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. )

 

- Ab 50 DARF man in die Ü50 wechseln:
Ü 50 I ( Ulli Klimpel: 0152 024 46 734 - Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. )
Ü 50 II ( Olaf Letzsch: 0171 175 63 25 - Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. )


- Ab dem 60. Lebensjahr!! DARF man in die Ü60 wechseln:

Kontakt über: Hans-Joachim Branig 0173 618 72 05

 

Hast Du Interesse dann melde Dich bei
- Helmut Dahms 0170-184 46 89 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Für weitere Fragen steht gerne zur Verfügung unser
- Olaf Letzsch 030 707 81 901 / 0171 175 63 25 / Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder
- Bernd Hahn 030 703 41 91 / 0172 384 70 00 / Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Oder sendet eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Um einzutreten und das Spielrecht zu erhalten, benötigen wir:
1. Eine komplett ausgefüllte Eintrittserklärung => s. Formular Antrag
2. Einen Passantrag für den Berliner Fußballverband => Formular BFV Passantrag

 

 

Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragen.

Wer hat Anspruch?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.

Was enthält das Bildungspaket?


Zum Bildungspaket gehören:

  • Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen diese Einrichtungen regelmäßig warme Mahlzeiten anbieten
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist und durch die Lernförderung die wesentlichen Lernziele voraussichtlich erreicht werden können
  • Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe.
  • Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden.
  • Teilnahme an mehrtägigen Ausflügen in Schulen und Kitas
  • Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder den Schulranzen
  • Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe I) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

Welchen Umfang hat das Bildungspaket für das einzelne Kind?

 

  • 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr
  • Leistungen für bis zu zehn Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit
  • einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Schulhort, in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Der Eigenanteil liegt bei einem Euro pro Essen. In Kitas ist als Eigenanteil ein Pauschalbetrag von 20 Euro im Monat zu zahlen.
  • tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita
  • Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassen- und Kitafahrten durch die zuständigen Stellen
  • Kostenübernahme für durch die Schulen als notwendig bestätigte ergänzende Lernförderung
  • Für die Kosten der Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Grundschule kann es einen Zuschuss geben, sofern die Schule mindestens drei Kilometer von der Wohnung entfernt ist. Bei Grundschulen mit besonderem Bildungsgang und bei weiterführenden Schulen gilt die Schule, die tatsächlich besucht wird, als „nächstgelegene“ Schule im Sinne des Gesetzes.

Wo kann man die Leistungen des Bildungspakets beantragen?


In Berlin soll die Gewährung dieser Leistungen schnell und unbürokratisch erfolgen. Deshalb ist die Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Dort muss einmal ein grundsätzlicher Antrag auf Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ gestellt werden und dort wird der als Nachweis geltende spezielle „berlinpass“ ausgehändigt.

Dies kann im Einzelfall sein:

Wo finde ich das Formular für die Leistungen?

Sie können das Antragsformular für die Leistungen von dieser Internetseite herunterladen oder sie finden es bei der Behörde, wo Sie die Leistungen beantragen. Das Formular ist zweiseitig und leicht verständlich gestaltet.

Bringen Sie daher zur Beantragung der Leistungen ein Passbild des Kindes/der Kinder/ bzw. des/r Jugendlichen mit.

Weitere Informationen über das Verfahren sowie die benötigten Formulare finden Sie hier.

Antrag Bildung- und Teilhabeleistung

Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket laden »

(Antrag Bildung- und Teilhabeleistung, 19511 KB)
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Welche Rolle spielt der berlinpass?

Um die Leistungen Mittagessen und Tagesausflüge in Kitas und Schulen sowie Lernförderung direkt zu erhalten, wird Ihnen eine Variante des „berlinpasses“ ausgehändigt.Der berlinpass spielt bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Zukunft eine wichtige Rolle. Geburtstag, -monat und -jahr der Anspruchsberechtigten werden auf ihm vermerkt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem jeweils zuständigen Bezirksamt über die konkrete Antragsstelle sowie die Ausgabestelle des „berlinpasses“.

Attachments:
File
Download this file (MSV-Mitgliedschaftsformular.pdf)Formular Antrag

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